Finanzamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.
 
Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.
  

Version vom 6. Oktober 2020, 13:55 Uhr

Freitstellungsbescheid für 2017 bis 2019

Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.

Folgende Unterlagen werden hierzu in der Regel abgefragt:

für jeweils alle drei Jahre

  • detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
  • Tätigkeitsberichte
  • Niedeschriften über Mitgliederversammlungen

für das letzte Jahr

  • Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.

2017 bis 2019

Eingereicht per Elster, Belege nachgefordert mit Frist Ende September

2020 bis 2022