Finanzamt: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.
 
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* Einnahmeübeschussrechnung
  
  
 
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Version vom 7. August 2020, 08:17 Uhr

Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.

Folgende Unterlagen werden hierzu in der Regel abgefragt:

für jeweils alle drei Jahre

  • detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
  • Tätigkeitsberichte
  • Niedeschriften über Mitgliederversammlungen

für das letzte Jahr

  • Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.

2017 bis 2019

  • Einnahmeübeschussrechnung