Robur ablasten: Unterschied zwischen den Versionen
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Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht wieder aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: ''Abgelastet ohne technische Änderung''. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann. | Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht wieder aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: ''Abgelastet ohne technische Änderung''. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann. | ||
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+ | == siehe auch == | ||
+ | * http://www.robur.de/smf/allgemeines/leermasse/msg56195/#msg56195 |
Version vom 25. September 2017, 07:15 Uhr
Mit dem Führerschein Klasse B darfst du keinen Robur fahren. Denn von Haus aus haben diese Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, die Fahrzeuge entsprechend abzulasten.
Zum Beispiel wiegt eine Feuerwehr ohne Pumpe, Staufächer und einigen anderen überflüssigen Teilen knapp 2,8 Tonnen.
Inhaltsverzeichnis
Vorgaben
Für eine LKW Zulassung muss 20% der Leermasse = Nutzmasse sein.
Daraus ergibt sich 3500kg-20% Nutzmasse = 2800kg Leermasse.
Ein nach DIN genormter Fahrer wiegt 75kg und muss mitberücksichtigt werden.
Tank muss zu 90% gefüllt sein.
Aus 2800kg Leermasse - 75kg für den Fahrer ergeben sich 2725 kg, die der robur letztendlich wiegen darf.
Wiegung
Für die erste Wiegung im eigenen Interesse reicht es aus, das Fahrzeug beim Kieswerk oder Schrotthändler auf die Waage zu fahren. Für die eigentliche Ablastung braucht es eine beglaubigte Wiegekarte. Mittlerweile sollte das jede TÜV- und DEKRA-Stelle anbieten können.
Auflastung
Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht wieder aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: Abgelastet ohne technische Änderung. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann.