Finanzamt: Unterschied zwischen den Versionen
Ralph (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung. Folgende Unterlagen werden hierzu in der Regel abgefragt:…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 7. August 2020, 08:07 Uhr
Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.
Folgende Unterlagen werden hierzu in der Regel abgefragt:
für jeweils alle drei Jahre
- detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Tätigkeitsberichte
- Niedeschriften über Mitgliederversammlungen
für das letzte Jahr
- Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.