Finanzamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung. | Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung. | ||
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* EÜR 2017 bis 2019 siehe Tätigkeitsberichte | * EÜR 2017 bis 2019 siehe Tätigkeitsberichte | ||
* [[Tätigkeitsbericht 2017]] | * [[Tätigkeitsbericht 2017]] |
Aktuelle Version vom 6. Oktober 2020, 13:57 Uhr
Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.
Folgende Unterlagen werden hierzu in der Regel abgefragt:
für jeweils alle drei Jahre
- detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Tätigkeitsberichte
- Niedeschriften über Mitgliederversammlungen
für das letzte Jahr
- Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.
2017 bis 2019
- EÜR 2017 bis 2019 siehe Tätigkeitsberichte
- Tätigkeitsbericht 2017
- Tätigkeitsbericht 2018
- Tätigkeitsbericht 2019
- Vermögen zum 31.12.2019 siehe Tätigkeitsbericht 2019
- Mitgliederversammlung 2017 nicht stattgefunden
- Mitgliederversammlung 2018 nicht stattgefunden
- Mitgliederversammlung 2019 nicht stattgefunden
Eingereicht per Elster, Belege nachgefordert mit Frist Ende September
2020 bis 2022
- EÜR 2020 bis 2022 siehe Tätigkeitsberichte
- Tätigkeitsbericht 2020
- Tätigkeitsbericht 2021
- Tätigkeitsbericht 2022
- Vermögen zum 31.12.2022 siehe Tätigkeitsbericht 2022