Umbaurichtlinien für ROBUR-Fahrzeuge: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Umbau erfolgt nach vom Finalproduzenten erstellten Umbaurichtlinien, die der Bestätigung durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) bedürfen. Diese Umbauten sind nicht genehmigungspflichtig (s. § 3 (1) der Kfz -UbO). Dies betrifft nicht Umbauten, bei denen ein Energieträgerwechsel vorgenommen wird. | * Der Umbau erfolgt nach vom Finalproduzenten erstellten Umbaurichtlinien, die der Bestätigung durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) bedürfen. Diese Umbauten sind nicht genehmigungspflichtig (s. § 3 (1) der Kfz -UbO). Dies betrifft nicht Umbauten, bei denen ein Energieträgerwechsel vorgenommen wird. |
Version vom 19. September 2017, 13:46 Uhr
Dipl.-Ing. H_ Pfeffer, KOT, VEB ROBUR-Werke Zittau im VEB IFA-Kombinat Nutzkraftwagen
Inhaltsverzeichnis
Umbau von ROBUR-Fahrzeugen von Benzin auf Dieselantrieb
Die ökonomische Verwendung von Energie, vor allem von Kraftstoffen, ist ein volkswirtschaftliches Anliegen. Dieser Zielstellung folgend, werden von seiten der Nutzer von ROBUR-Fahrzeugen LO 2501/LO 3000 und deren Varianten an den Finalproduzenten, VEB ROBUR-Werke Zittau, Umbauanträge für die Umrüstung der Fahrzeuge von Benzin- auf Dieselantrieb gestellt.
Entsprechend den Festlegungen der Kraftfahrzeugumbauordnung (Kfz-UbO) vom 27. April 1982, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR, Teil 1 , Nr. 21, vom 1. Juni 19B2, bestehen für den Umbau von Kraftfahrzeugen folgende Möglichkeiten:
- Der Umbau erfolgt nach vom Finalproduzenten erstellten Umbaurichtlinien, die der Bestätigung durch das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) bedürfen. Diese Umbauten sind nicht genehmigungspflichtig (s. § 3 (1) der Kfz -UbO). Dies betrifft nicht Umbauten, bei denen ein Energieträgerwechsel vorgenommen wird.
- Außerhalb derartiger Umbaurichtlinien sind Umbauten genehmigungspflichtig. Sie bedürfen der vorherigen Antragstellung mit Nachweis der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit und der Stellungnahme des Finalproduzenten über die technische Realisierbarkeit (s. § 3 (2 bis 5) der Kfz -UbO ).
Umbau unter Verwendung von ROBUR-Dieselmotoren
Entsprechend den o.g. Erfordernissen wurden vonseiten des VEB ROBUR-Werke Zittau die „Umbaurichtlinie für Fahrzeuge des ROBUR - Fertigungsprogramms von Otto- auf Dieselantrieb " (November 1982) sowie deren Ergänzung (Mai 1983) erarbeitet, die vom KTA bestätigt wurden und in den KTA-Bezirksstellen vorliegen. Zugleich erfolgte die Information der ROBUR-Vertragswerkstätten durch das ROBUR-Service-Rundschreiben 1/83, das auch die Aufstellung über den zur Umrüstung erforderlichen technischen Aufwand enthält.
Nach der Umbaurichtlinie können die in Tafel 1 aufgeführten typenreinen Fahrzeuge unter Verwendung der angegebenen ROBUR Dieselmotoren ohne Antragstellung bzw. Stellungnahme des Finalproduzenten bei Vorhandensein der dazu notwendigen materiellen Grundlage in ROBUR-Vertragswerkstätten von Otto - auf Dieselantrieb umgebaut werden .
Bei typgerechtem Umbau - dieser beinhaltet die Verstärkung der Federn der Vorderachse auf 13 Lagen - werden, bedingt durch die höhere Masse des Dieselmotors, die in Tafel 2 angegebenen Gesamtmassen und Achslasten zugelassen.
Technisch nicht realisierbar ist der Einsatz des Dieselmotors in den Drehleiterfahrzeu gen LO 2501/3000 KF/DL 16.
Nicht möglich im Rahmen der Umbaurichtlinie ist der Typenwechsel LO 1801 A in LD 2002 A bzw. LD 2202 A und LO 2501 in LD 3000. Dieser Wechsel sowie der Umbau von Fahrzeugen, an denen bereits anderweitige Umbauten vorgenommen wurden, erfordern die Antragstellung mit einer Stellungnahme des Finalproduzenten. Dasselbe betrifft Umbauten, bei denen gleichzeitig andere Veränderungen, wie z. B. Aufbauwechsel oder Einsatz eines anderen Reifentyps , vorgenommen werden sollen.
Umbau unter Verwendung von Fremd-Dieselmotoren
Im Auftrag des Ministeriums für Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft (MLFN) wurden in Zusammenarbeit mit dem VEB ROBUR-Werke Zittau durch den VEB Kombinat Landtechnik (KLT) Magdeburg Umrüstdokumentationen für den Einsatz von Dieselmotoren D-50 und D-240 der sowjetischen Traktoren MTS-50/52 und MTS-80/82 in ROBUR LKW LO 1801 A, LO 2002 A, LO 2202 A, LO 2501 und LO 3000 sowie KOM LO 2501 und LO 3000 erarbeitet. Diese Umrüstdokumentationen wurden von seiten des VEB ROBUR Werke geprüft und durch das KTA bestätigt, so daß der Umbau dieser Fahrzeuge unter Verwendung der o.g. Motoren nach Antrag stellung mit einer Stellungnahme des Finalproduzenten möglich ist. Dabei sollte in Fahrzeugen, die überwiegend im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, sowie in den Typen LO 2002 A, LO 2202 A und LO 3000 (mit Unterdruck-Bremskraftverstärkung) auf grund der höheren Motordrehzahl und des Kompressors vorrangig der Motor D-240 ver wendet werden, während der Motor D-50 in Fahrzeugen, die als Arbeitsmaschinen oder Geräteträger für Feldarbeiten eingesetzt werden, zum Einbau gelangen sollte.
Der Umbau erfolgt nur in den vom MLFN für jeden Bezirk festgelegten VEB Kreisbetrieb für Landtechnik.
Diese Veröffentlichung sowie die Umbaudo kumentation des VEB KLT Magdeburg sind keine Umbaurichtlinie im Sinn der Kfz-UbO. Bei der Antragstellung für die Stellungnahme des Finalproduzenten sind der vollständige Fahrzeugtyp und bereits vorgenommene Veränderungen anzugeben .
Erweiterung der Fahrgastanzahl in ROBUR-Omnibussen
Der Einsatz von ROBUR-KOM LO 2500/2501/3000 und LD 3000 im Kurzstrecken- und Berufsverkehr führte zu der Forderung nach Zulassung von Stehplätzen in o.g. Fahrzeugen. Nach Prüfung der technischen Realisierbarkeit wurde die „Richtlinie zur Erweiterung der Fahrgastanzahl im ROBUR-Omnibus durch die Zulassung von Stehplätzen herausgegeben. Diese Umbauricht linie im Sinn der Kfz-UbO ist vom KTA bestätigt worden und liegt in den Bezirksstellen des KTA vor. Eine Antragstellung zum Umbau von KOM auf zusätzliche Stehplätze ist somit nicht erforderlich.
Bei Realisierung der in der Umbaurichtlinie festgelegten Maßnahmen ist die Zulassung von Stehplätzen im Kurzstreckenverkehr möglich:
- 4 Stehplätze in den KOM LO 2500/2501 /3000 Fr2-M / B21
- 2 Stehplätze in den KOM LD 3000 Fr2-M / B21
Der Umbau ist nach der in Zusammenarbeit mit dem VEB Karosseriewerk Halle erarbeiteten Technologie in folgenden ROBUR-Vertragswerkstätten durchzuführen:
- VEB Kfz-Instandsetzung Guben, 7560 Guben, Marceli-Nowotko-Straße 25
- VEB Karosserie- und Kfz-Instandsetzung Altenburg , 7400 Altenburg, Mozartstraße 5/ 6.
Anträge für die Stellungnahme bzw . Rückfra gen sind an den VEB ROBUR -Werke Zi ttau, Abt. TKG, 8800 Zitt au, PSF 8, 56 und 58, Te lefon 86 270, zu ri chten .