Buhanka
Inhaltsverzeichnis
Modelle
- UAZ 452
- UAZ 2206
- UAZ 3741
Technische Daten
- Sitzplätze 2 bis 7
- Länge, Breite, Höhe, mm 4.360/1.940/2.064 (zum Vergleich ein T3 ca. 4.600/1.844/1.735-2.085)
- Bodenfreiheit, mm 205
- Watttiefe, mm 500
- Leergewicht, kg 2.005
- zulässiges Gesamtgewicht, kg 2.880
Zulassung in DE
Voraussetzungen
Das Fahrzeug war in der EU / im EWR bereits zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Kaufvertrag / Rechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ausländische Zulassungsbescheinigung / en
- Vorlage der/des ausländischen Kennzeichen/s bei zugelassenen Fahrzeugen (sofern vorhanden)
- Diese erhalten Sie in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug ggf. im Herkunftsland abzumelden.
- Bei typgenehmigten Fahrzeugen weisen Sie die technischen Daten bitte mit einem COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / einer Datenbestätigung des Herstellers nach.
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hierauf kann verzichtet werden, wenn sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs ggf. eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
- Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig (nicht älter als 18 Monate). Dieses Gutachten beinhaltet eine Hauptuntersuchung.
- Bei Zulassungen auf Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen und das Ausweisdokument eines Zeichnungsbefugten der Firma (eine Kopie ist zulässig).
- Bei Gewerbetreibenden ist die Gewerbeanmeldung vorzulegen und ein Ausweisdokument im Original. Bei mehreren Gewerbetreibenden, ist die Vorlage aller Ausweisdokumente im Original notwendig.
- Bei Vereinen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen, sowie die Ausweisdokumente der Vertretungsberechtigten im Original.
- Sollte eine bevollmächtigte Person vorsprechen, ist eine Vollmacht notwendig und ein Ausweisdokument im Original
Vollgutachten gemäss §21 StVZO
Der Paragraf 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die keine der folgenden Unterlagen für die Wiederzulassung vorliegt:
- Datenbestätigung
- Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Zudem benötigt man ein Vollgutachten bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich.
CoC-Papiere
siehe https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/coc-papiere/
Ersatzteile
Bezugsquellen
Neu
Gebraucht
- https://suchen.mobile.de/auto/andere-uaz.html
- https://kleinanzeige.focus.de/autos/uaz-gebraucht.html
- https://autoline.de/-/Automobile/UAZ--c73tm2886
Umbauten
- Höherlegung
- Portalachsen
- https://matsch-und-piste.de/tigerexped-buhanka-shop-fuer-selbstausbauer/