Finanzamt
Alle drei Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Vereinen, bzw. deren Steuerbefreiung.
Folgende Unterlagen werden hierzu in der Regel abgefragt:
für jeweils alle drei Jahre
- detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Tätigkeitsberichte
- Niedeschriften über Mitgliederversammlungen
für das letzte Jahr
- Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.
2017 bis 2019
- EÜR 2017 bis 2019 siehe Tätigkeitsberichte