Robur ablasten: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Führerschein Klasse B darfst du keinen Robur fahren. Denn von Haus aus haben diese Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, die Fahrzeuge entsprechend abzulasten.
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Mit dem Führerschein Klasse B darfst du keinen [[Robur]] fahren. Von Haus aus haben diese Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch möglich sein, die Fahrzeuge entsprechend abzulasten. Die Einzelheiten hierzu sind individuell je Fahrzeug mit der entsprechenden Prüf- und Zulassungsstelle zu klären.
  
 
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Zum Beispiel wiegt eine Feuerwehr ohne Pumpe, Staufächer und einigen anderen überflüssigen Teilen knapp 2,8 Tonnen.
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== Vorgaben ==
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Für eine LKW-Zulassung muss 20% der Leermasse = Nutzmasse sein.
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Daraus ergibt sich 3500 kg - 20% Nutzmasse = 2800kg Leermasse.
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Ein nach DIN genormter Fahrer wiegt 75kg und muss mitberücksichtigt werden. Ebenso gilt dies für die weiteren eingetragenen Sitzplätze.
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Der Tank muss zu 90% gefüllt sein.
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Aus 2800kg Leermasse - 1 x 75kg für den Fahrer ergeben sich 2725 kg, die der Robur letztendlich wiegen darf.
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In der Leermasse enthalten sein muss die STVZO-Ausrüstung. Ein Ersatzrad ist jedoch nicht erforderlich.
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Anbauteile, wie z.B. Staukästen sind keine Ladung sondern zum Fahrzeug gehörend. Daher ist zu klären, ob diese entfernt werden können. Evtl. wird dadurch ein seitlicher Unterfahrschutz notwendig. Ein Massevorteil ist daher abzuwägen.
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=== Berechnung der Sitzplätze ===
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Je eingetragener Sitzplatz  werden 75 kg berechnet werden.
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Bei 2 Sitzen + 2 Notsitzen sind das 300 kg.  
  
== Vorgaben ==
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Und die sind bei der tatsächlichen Masse, also während der Fahrt zu berücksichtigen:
Für eine LKW Zulassung muss 20% der Leermasse = Nutzmasse sein.
 
  
Daraus ergibt sich 3500kg-20% Nutzmasse = 2800kg Leermasse.
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Leermasse + transportierte Personen + Zuladung < = zul. Gesamtmasse
  
Ein nach DIN genormter Fahrer wiegt 75kg und muss mitberücksichtigt werden.
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==== Beispiel ====
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Leermasse 2725 kg, 4 Personen, zul. Gesamtmasse 3495 kg.
  
Tank muss zu 90% gefüllt sein.
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Es bleiben: 3495 kg - 2725 kg - (4* 75 kg) = 470 kg als tatsächliche Zuladung.
  
Aus 2800kg Leermasse - 75kg für den Fahrer ergeben sich 2725 kg, die der Robur letztendlich wiegen darf.
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Daher sollte man prüfen, ob die 2 Notsitze entfallen können und aus der Zulassung gestrichen wird. Die erneute Eintragung dürfte aber schwierig werden.
  
Möglich ist das zum Beispiel bei einem  LO 2002 AKF/M III Pritsche
 
  
 
== Wiegung ==
 
== Wiegung ==
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== Auflastung ==
 
== Auflastung ==
Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht wieder aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: ''Abgelastet ohne technische Änderung''. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann.
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Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht wieder aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: ''Ablastung ohne technische Änderungen, technisch möglich ....kg.''. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann.
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== Anmerkungen ==
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Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse liegt unter Umständen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Dies wäre eine Straftat und der Versicherungsschutz steht in Frage.
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== siehe auch ==
 
== siehe auch ==
 
* http://www.robur.de/smf/allgemeines/leermasse/msg56195/#msg56195
 
* http://www.robur.de/smf/allgemeines/leermasse/msg56195/#msg56195

Version vom 25. September 2017, 13:42 Uhr

Mit dem Führerschein Klasse B darfst du keinen Robur fahren. Von Haus aus haben diese Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch möglich sein, die Fahrzeuge entsprechend abzulasten. Die Einzelheiten hierzu sind individuell je Fahrzeug mit der entsprechenden Prüf- und Zulassungsstelle zu klären.

Robur LO 2002 A als Feuerwehr
Wiegeschein einer abgespeckten Feuerwehr

Vorgaben

Für eine LKW-Zulassung muss 20% der Leermasse = Nutzmasse sein.

Daraus ergibt sich 3500 kg - 20% Nutzmasse = 2800kg Leermasse.

Ein nach DIN genormter Fahrer wiegt 75kg und muss mitberücksichtigt werden. Ebenso gilt dies für die weiteren eingetragenen Sitzplätze.

Der Tank muss zu 90% gefüllt sein.

Aus 2800kg Leermasse - 1 x 75kg für den Fahrer ergeben sich 2725 kg, die der Robur letztendlich wiegen darf.

In der Leermasse enthalten sein muss die STVZO-Ausrüstung. Ein Ersatzrad ist jedoch nicht erforderlich.

Anbauteile, wie z.B. Staukästen sind keine Ladung sondern zum Fahrzeug gehörend. Daher ist zu klären, ob diese entfernt werden können. Evtl. wird dadurch ein seitlicher Unterfahrschutz notwendig. Ein Massevorteil ist daher abzuwägen.

Berechnung der Sitzplätze

Je eingetragener Sitzplatz werden 75 kg berechnet werden.

Bei 2 Sitzen + 2 Notsitzen sind das 300 kg.

Und die sind bei der tatsächlichen Masse, also während der Fahrt zu berücksichtigen:

Leermasse + transportierte Personen + Zuladung < = zul. Gesamtmasse

Beispiel

Leermasse 2725 kg, 4 Personen, zul. Gesamtmasse 3495 kg.

Es bleiben: 3495 kg - 2725 kg - (4* 75 kg) = 470 kg als tatsächliche Zuladung.

Daher sollte man prüfen, ob die 2 Notsitze entfallen können und aus der Zulassung gestrichen wird. Die erneute Eintragung dürfte aber schwierig werden.


Wiegung

Für die erste Wiegung im eigenen Interesse reicht es aus, das Fahrzeug beim Kieswerk oder Schrotthändler auf die Waage zu fahren. Für die eigentliche Ablastung braucht es eine beglaubigte Wiegekarte. Mittlerweile sollte das jede TÜV- und DEKRA-Stelle anbieten können.

Auflastung

Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht wieder aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: Ablastung ohne technische Änderungen, technisch möglich ....kg.. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann.

Anmerkungen

Bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse liegt unter Umständen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Dies wäre eine Straftat und der Versicherungsschutz steht in Frage.



siehe auch