Robur ablasten: Unterschied zwischen den Versionen
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* http://www.robur.de/smf/allgemeines/leermasse/msg56195/#msg56195 | * http://www.robur.de/smf/allgemeines/leermasse/msg56195/#msg56195 |
Aktuelle Version vom 26. September 2017, 07:48 Uhr
Mit dem Führerschein Klasse B darfst du keinen Robur fahren. Von Haus aus haben diese Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtmasse über 3,5 Tonnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch möglich sein, die Fahrzeuge entsprechend abzulasten. Die Einzelheiten hierzu sind individuell je Fahrzeug mit der entsprechenden Prüf- und Zulassungsstelle zu klären.
Inhaltsverzeichnis
Vorgaben
Für eine LKW-Zulassung muss 20% der Leermasse = Nutzmasse sein.
Daraus ergibt sich 3500 kg - 20% Nutzmasse = 2800kg Leermasse.
Ein nach DIN genormter Fahrer wiegt 75kg und muss mitberücksichtigt werden. Ebenso gilt dies für die weiteren eingetragenen Sitzplätze.
Der Tank muss zu 90% gefüllt sein.
Aus 2800kg Leermasse - 1 x 75kg für den Fahrer ergeben sich 2725 kg, die der Robur letztendlich wiegen darf.
In der Leermasse enthalten sein muss die STVZO-Ausrüstung. Ein Ersatzrad ist jedoch nicht erforderlich.
Anbauteile, wie z.B. Staukästen sind keine Ladung sondern zum Fahrzeug gehörend. Daher ist zu klären, ob diese entfernt werden können. Evtl. wird dadurch ein seitlicher Unterfahrschutz notwendig. Ein Massevorteil ist daher abzuwägen.
Berechnung der Sitzplätze
Je eingetragener Sitzplatz werden 75 kg berechnet werden.
Bei 2 Sitzen + 2 Notsitzen sind das 300 kg, da der Fahrer allerdings bereits mit 75 kg in der Leermasse enthalten ist, rechnen wir hier mit 225 kg.
Und die sind bei der tatsächlichen Masse, also während der Fahrt zu berücksichtigen:
Leermasse + transportierte Personen + Zuladung < = zul. Gesamtmasse
Beispiel
Leermasse 2725 kg, 4 Personen, zul. Gesamtmasse 3495 kg.
Es bleiben: 3495 kg - 2725 kg - (3* 75 kg) = 545 kg als tatsächliche Zuladung (wenn die Passagiere alle Normgewicht haben).
Daher sollte man prüfen, ob die 2 Notsitze entfallen können und aus der Zulassung gestrichen werden. Die erneute Eintragung dürfte aber schwierig werden.
Wiegung
Für die erste Wiegung im eigenen Interesse reicht es aus, das Fahrzeug beim Kieswerk oder Schrotthändler auf die Waage zu fahren. Für die eigentliche Ablastung braucht es eine beglaubigte Wiegekarte. Mittlerweile sollte das jede TÜV- und DEKRA-Stelle anbieten können.
Auflastung
Manchmal macht es Sinn, das Fahrzeug wieder auf sein ursprüngliches Gewicht aufzulasten. Hierzu sollte in den Papieren sinngemäß folgender Text enthalten sein: Ablastung ohne technische Änderungen, technisch möglich ....kg.. Damit ist die spätere Auflastung nur eine Formsache, die der TÜV problemlos bescheinigen kann.
Anmerkungen
Bei einer Ablastung ist die zulässige Gesamtmasse schnell überschritten. Mindestens ist dies eine Ordnungswidrikeit und es drohnen Bußgelder, die vor allem im Ausland teuer werden können. So kommt man z.B. in Österreich schnell in Konflikt mit dem dortigen Mautsystem.